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Trainerausbildung


1. Fit for kids
2. D-Trainer-Lizenz
3. C-Trainer-Lizenz
3.1 C-Trainer-Fortbildung
4. B-Trainer-Lizenz
4.1 B-Trainer-Fortbildung
4.2 B-Trainer-Prävention
5. A-Trainer-Lizenz
5.1 A-Trainer-Fortbildung
6. Diplomtrainerausbildung
7. Lehrgangsgebühren
7.1 Lizenz abgelaufen, was nun?
7.2 Lizenz verloren, was nun?
8. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten für die Vereinsarbeit
8.1 Gruppenhelferausbildung
8.2 Jugendleiterausbildung
8.3 Vereinsmanagerausbildung


Der Deutsche Tischtennis Bund und seine Landesverbände - in unserem Fall der Westdeutsche Tischtennis Verband - bilden im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB; www.dosb.de) Trainer aller Qualifizierungsstufen aus.
Die C-Lizenz ist die unterste Trainerstufe. Danach folgen die B-Lizenz und die A-Lizenz. Eine besondere Ausbildung für Spitzentrainer wird vom Deutschen Olympischen Sportbund in Form der Diplomtrainerausbildung angeboten.
Beim DTTB gibt es noch weitere Lizenzen, die spezielle Ausbildungsinhalte abdecken, zum Beispiel die Fit-for-kids-Lizenz oder die Gesundheitssportausbildung (Präventionstrainer).

Die Trainerlizenzen in der Übersicht:
• Fit for kids
• Assistenztrainerlizenz
• C-Trainer-Lizenz
• B-Trainer-Lizenz
• A-Trainer-Lizenz
• Diplomtrainer
• Gesundheitssportausbildung (Präventionstrainer)

Neben den Trainerlizenzen gibt es weitere Lehrgänge zur Qualifizierung für die Vereinsarbeit, die sich zum Teil speziell an Jugendliche und junge Erwachsene richten.
• Gruppenhelferausbildung
• Jugendleiterausbildung
• Vereinsmanagerausbildung


Wann und wo die Trainerlehrgänge stattfinden erfährt man jeden Monat in der Zeitschrift „tischtennis“ (Deutscher Tischtennis-Sport. Das Magazin des DTTB) im Innenteil unter „Regional West“ oder auf der Internetseite des WTTV in der Rubrik „Aus-Fortbildung“ (www.wttv.de/ausbildung)
Ein Anmeldeformular ist auf der Homepage des Westdeutschen Tischtennis Verbandes unter der Rubrik „Service“ erhältlich.
Anmeldungen sind per E-Mail, Brief und Fax möglich. Der WTTV nimmt aber nur Anmeldungen entgegen, die über den Verein erfolgen, mit dem Vereinsstempel und der rechtsverbindlichen Unterschrift des Vereins versehen sind oder die von der offiziellen E-Mail-Anschrift des Vereins abgesendet wurden.
Anmeldungen zu Aus- und Fortbildungen richten Sie bitte an die WTTV-Geschäftsstelle:

Westdeutscher Tischtennis Verband e.V.
Friedrich-Alfred-Strasse 25
47055 Duisburg
Tel.: 0203 / 60849-0
Fax: 0203 / 6084919
E-Mail: info@wttv.de

Norbert Weyers
Tel.: 0203 / 6084915
Fax: 0203 / 6084919
E-Mail: weyers.norbert@wttv.de

Sandra Münzl
Tel.: 0203 / 6084916
Fax: 0203 / 6084919
E-Mail: muenzl.sandra@wttv.de

Lehrwart des Westdeutschen Tischtennis Verbandes ist Alphons Stephan.

Alphons Stephan
Herder Straße 16
52146 Würselen
Tel.: 02405 / 72432
E-Mail: stephan@wttv.de

Beisitzer sind Sandra Münzl (siehe oben) und Ulrich Nimbs.

Ulrich Nimbs
Specker Straße 8
32696 Rahden
Tel.: 05771 / 609197
E-Mail: nimbs@t-gmx.de


1. Fit for kids

Dieser Lehrgang findet an einem einzigen Wochenende statt und beschäftigt sich vor allem mit dem Training mit Kindern im Grundschulalter.


2. D-Trainer-Lizenz (im WTTV wird diese Lizenz als Assistenztrainerlizenz bezeichnet)

Dieser Lehrgang dauert ebenfalls ein Wochenende und kann bereits von Jugendlichen (Mindestalter 16 Jahre) erworben werden.
Die Teilnehmer sollen einen ersten Einblick in die Trainingsstruktur erhalten, um bestimmte Trainingsinhalte - wie das Aufwärmen oder das Balleimertraining - im Verein gemeinsam mit dem Lizenztrainer durchführen zu können.
Die Assistenztrainerlizenz ist außerdem der Einstieg in die C-Trainer-Ausbildung, denn die Assistenztrainerlizenz muss vor Beginn einer C-Trainer-Ausbildung erworben werden.
Die Assistenztrainerausbildungen finden in der Regel ohne Übernachtung und Verpflegung statt. Bei Lehrgängen, die mit Übernachtung und Verpflegung angeboten werden, beträgt das Mindestalter der Teilnehmer 18 Jahre.
Jeder Verein kann eine Assistenztrainerausbildung nach Absprache mit dem WTTV organisieren. Nötig ist eine freie Halle an einem Wochenende (Samstag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Sonntag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in die circa zehn Tische passen.
Meldungen richtet man an Sandra Münzl (siehe oben) in die WTTV-Geschäftsstelle.


3. C-Trainer-Lizenz

Das Mindestalter zum Erwerb der C-Trainer-Lizenz beträgt 18 Jahre. Unterkunft und Verpflegung sind bei den Kursen inbegriffen.
Beim C-Trainer-Lehrgang wird den Teilnehmern beigebracht, das Grundlagentraining im Verein eigenverantwortlich durchzuführen. Der Trainer soll Kindern ab etwa sechs Jahren die Grundschläge beibringen (WTTV-Methodikmodell) und die Grundlagen schaffen, damit die Kinder später ihre individuelle Höchstleistung erreichen können.
Es werden methodische Reihen zur Technikvermittlung erarbeitet, und trainingswissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt. Außerdem werden zahlreiche Aufwärmspiele sowie Spiel- und Wettkampfformen für ein abwechslungsreiches Training vorgestellt.
Zwei Lehrgänge über eine Woche müssen absolviert werden, ein Aufbau- und ein Vertiefungskurs. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung am Freitag des Vertiefungskurses. Zwischen Aufbau- und Vertiefungskurs müssen mindestens drei Monate liegen. Maximal darf der Abstand 18 Monate betragen.
In Nordrhein-Westfalen werden C-Trainer-Lizenzen vom Landessportbund in geringem Maße bezuschusst.
Nur für den Besuch des C-Trainer-Kurses kann Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Erstattung des Verdienstausfalls auf Antrag beim Landessportbund gewährt werden.
Ehrenamtlich tätige Personen, die Älter als 16 Jahre sind, können im Rahmen der C-Trainer-Ausbildung Sonderurlaub von bis zu acht Tagen pro Jahr beantragen. Eine Erstattung des Arbeitsentgeltes kann ganz oder zum Teil bei der Sportjugend des Landessportbundes beantragt werden.
Antragsformulare sind beim WTTV oder beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen (www.wir-im-sport.de/service) erhältlich. Unbedingt notwendig ist jedoch eine frühzeitige Einreichung der entsprechenden Unterlagen.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub.
Auch Zivildienstleistende und Wehrdienstleistende unterliegen besonderen Bestimmungen. Hier sollte man sich an den jeweiligen Dienstvorgesetzten wenden.


3.1 C-Trainer-Fortbildung

Die C-Trainer-Lizenz muss im letzten Jahr ihrer Gültigkeit durch den Besuch einer Fortbildung verlängert werden.
Die Fortbildungen beginnen normalerweise freitags (18.00 Uhr) und enden sonntags (13.00 Uhr) und beinhalten Übernachtung und Verpflegung.
Jede Fortbildung hat einen bestimmten Schwerpunkt, der der Zeitschrift „tischtennis“ zu entnehmen ist.


4. B-Trainer-Lizenz

Eine B-Lizenz-Ausbildung ist nur für Inhaber einer gültigen C-Trainer-Lizenz möglich, die seit mindestens drei Jahren besteht. Wenn noch freie Ausbildungsplätze vorhanden sind, können aber auch C-Trainer teilnehmen, die ihre Lizenz vor weniger als drei Jahren erworben haben. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
In der B-Trainer-Ausbildung werden die Kenntnisse, Methoden und Strukturen für ein leistungssportlich ausgerichtetes Training vermittelt.
Inhaber der B-Lizenz sollen das Leistungstraining im Verein oder in Stützpunkten auf Kreis- oder Bezirksebene leiten können.
Zwei Lehrgänge über eine Woche gehören zur Ausbildung. Die Ausbildung beginnt mit einer Lehrgangswoche im September. Die zweite Lehrgangswoche folgt dann im März oder April des folgenden Jahres. Des Weiteren müssen zehn Hospitationen bei Stützpunktrainern oder bei Kaderlehrgängen des WTTV absolviert werden. Auch dieser Lehrgang endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung, maximal zwei Monate nach der zweiten Lehrgangswoche.


4.1 B-Trainer-Fortbildung

B-Trainer-Lizenzen sind jeweils drei Jahre gültig und müssen - wie die C-Lizenzen - im letzten Jahr ihrer Gültigkeit verlängert werden.
Auch hier muss eine Fortbildung an einem Wochenende von freitags bis sonntags besucht werden, die ein spezielles Thema zum Schwerpunkt hat.


4.2 B-Trainer-Prävention (Gesundheitssportausbildung)

Der DTTB hat ein Konzept entwickelt, in dem Tischtennis mit dem Ziel der Gesunderhaltung, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems, betrieben wird.
Seit dem 1. Januar 2007 kann der DTTB das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ des Deutschen Olympischen Sportbundes für gesundheitsorientierte Angebote in Sportvereinen vergeben. Voraussetzung für die Siegelvergabe ist die Durchführung der Angebote durch einen lizenzierten B-Trainer-Prävention.
Der B-Trainer-Prävention ist dazu befähigt, dieses Angebot im Verein für die spezielle Zielgruppe anzubieten. Dieses Angebot spricht in der Regel ältere Erwachsene an und wird normalerweise im Kurssystem durchgeführt. Die Krankenkassen erstatten in der Regel einmal pro Jahr 80 Prozent der Kursgebühren.
Die Ausbildung zum B-Trainer-Prävention gliedert sich in zwei Abschnitte und kann beim WTTV oder DTTB durchgeführt werden. Auch der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bietet solche Ausbildungslehrgänge an.
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber der C-Trainer-Lizenz. Der erste Ausbildungsabschnitt ist die Ausbildung zur C-Trainer-Lizenz plus Prävention. Diese Ausbildung kann auch als Fortbildung für C-Trainer und B-Trainer anerkannt werden. Danach folgt die Ausbildung B-Trainer-Prävention. Nach erfolgreicher Absolvierung beider Ausbildungsteile erhält man die Lizenz B-Trainer-Prävention.


5. A-Trainer-Lizenz

Die Ausbildung zum A-Lizenz-Trainer erfolgt über den Deutschen Tischtennis Bund. Hier werden die Grundlagen für das Hochleistungstraining gelegt.
Trainer mit A-Lizenz sollten das Training in Bundesligamannschaften leiten, in Landesleistungsstützpunkten tätig sein und eventuell auch auf Bundesebene Verantwortung übernehmen.
Die A-Lizenz beginnt mit einer Eingangsprüfung. Die Ausbildung wird in der Regel nur alle zwei Jahre angeboten, da die Ausbildung beinahe zwei Jahre dauert.
Anmeldungen für die A-Trainer-Ausbildung nimmt René Stork vom DTTB entgegen. Informationen und Termine zur Ausbildung werden im Internet auf der Homepage des Deutschen Tischtennis Bundes (DTTB; www.tischtennis.de) und im Trainerbrief des Verbandes Deutscher Tischtennistrainer (VDDT; www.vdtt.de) sowie in der Zeitschrift „tischtennis“ (Deutscher Tischtennis-Sport. Das Magazin des DTTB) veröffentlicht.


5.1 A-Trainer-Fortbildung

Informationen zur A-Trainer-Fortbildung erhält man beim Deutschen Tischtennis Bund beim Lehrbeauftragten René Stork.

Deutscher Tischtennis Bund
René Stork
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 69501915
E-Mail: stork.dttb@tischtennis.de


6. Diplomtrainerausbildung

Die Diplomtrainerausbildung wird vom Deutschen Olympischen Sportbund in Zusammenarbeit mit der Trainerakademie Köln durchgeführt und dient der weiteren Qualifizierung von A-Lizenz-Trainern.


7. Lehrgangsgebühren

In den Lehrgangskosten sind Unterkunft und Verpflegung mit inbegriffen. Fahrtkosten müssen allerdings immer von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Die aktuellen Lehrgangsgebühren findet man auf der Homepage des WTTV unter der Rubrik „Aus-Fortbildung“.
Die Rechnung geht nach Beendigung des Lehrgangs an den Verein des jeweiligen Teilnehmers.
Bei Assistenztrainerlehrgängen wird die Gebühr direkt vor Ort kassiert.

Sagt ein Teilnehmer einen Lehrgang ab, so muss er eventuell Gebühren bezahlen.
Kann nach der Lehrgangsabsage der frei gewordene Platz neu besetzt werden, entfällt eine Gebühr. Ansonsten sind die Gebühren wie folgt:
• Absage bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn: keine Gebühr
• Absage 2 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangsgebühr
• Absage innerhalb von 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 100% der Lehrgangsgebühr


7.1 Lizenz abgelaufen, was nun?

Ist eine Trainerlizenz zum 31.12. eines Jahres abgelaufen, so kann man ohne weitere Auflagen eine Verlängerung erlangen, wenn man die Fortbildung noch vor den Sommerferien des folgenden Jahres absolviert.
Wird die Fortbildung jedoch erst später - also nach den Sommerferien - absolviert, so muss man zusätzlich zur Fortbildung eine Assistenztrainerausbildung machen.


7.2 Lizenz verloren, was nun?

Hat man seine Lizenz verloren, so kann man eine neue Lizenz beim WTTV beantragen. Dazu muss man ein aktuelles Passfoto an die Geschäftsstelle des WTTV schicken und erhält nach kurzer Zeit seine neue Lizenz zugesandt.
Die Kosten hierfür betragen fünf Euro plus Versandkosten.


8. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten für die Vereinsarbeit

Viele Jugendlich sind heute in Vereinen sehr engagiert. Sie sind vielleicht die Trainer, Abteilungsleiter oder Vorsitzenden von morgen. Sollten sie ein Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit im Sportverein haben, so können sich gerade Jugendliche über drei Ausbildungswege dafür qualifizieren.
Nähere Informationen erhält man beim jeweiligen Landessportbund oder beim DJK-Landesverband.

Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel.-Zentrale: 0203 / 7381-0
Tel.-Tischtennis: 0203 / 7381-688
www.wir-im-sport.de

DJK-Landesverband
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel.: 0203 / 72999360
www.djklvnrw.de


8.1 Gruppenhelferausbildung (Assistent der Übungsleiter in der sportlichen Jugendarbeit)

Gruppenhelfer können Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren werden.
Sie sollen dazu befähigt werden, bei der sportlichen Übungsarbeit im Trainingsalltag und im außersportlichen Bereich - etwa bei Feiern oder Fahrten - mitzuhelfen. Außerdem sollen sie eine Interessenvertretung der Jugendlichen im Verein zu sein.
Durchgeführt wird die Gruppenhelferausbildung vom Landessportbund, dem Stadt- und Kreissportbund und vom DJK-Landesverband.
Außerdem dient die Gruppenhelferlizenz zum verkürzten Einstieg in die Jugendleiterausbildung.


8.2 Jugendleiterausbildung

Die Jugendleiterausbildung können Teenager beziehungsweise junge Erwachsene machen, die älter als 18 Jahre sind.
Sie werden bei dieser Ausbildung für alle Bereiche der Jugendarbeit im Verein qualifiziert. Die Ausbildung zielt nicht speziell auf Tischtennis ab, sondern schult die Teilnehmer vor allem in allgemeinsportlichen Angeboten.
Die Jugendleiterlizenz wird vom Landessportbund bezuschusst.


8.3 Vereinsmanagerausbildung

Die Vereinsmanagerausbildung ist auch unter dem Namen Organisationsleiterausbildung bekannt.
Hierbei werden die Ehrenamtlichen in den Vereinen umfassend qualifiziert. Für einzelne Bereiche des Vereinswesens, zum Beispiel Finanzen, gibt es spezielle Qualifizierungen.
Auch die Vereinsmanagerausbildung wird vom Landessportbund bezuschusst.

Trainerausbildung
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